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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Kenzingen

Anschrift:

Amtsgericht Kenzingen
Eisenbahnstr. 22
79341 Kenzingen


Telefon/Fax/E-Mail

Telefonzentrale: 07644/9101-0

Telefax: 07644/9101-33

E-Mail:
poststelle@agkenzingen.justiz.bwl.de


Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Dies ist nur über gesondert gesicherte elektronische Übermittlungswege möglich. Es ist nicht möglich, bei den Gerichten per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder wie über www.ejustice-bw.de beschrieben vorgenommen werden. 



Zur Corona-Lage:

Derzeit bestehen keine besonderen Zutrittserfordernisse. Bitte tragen Sie vorsorglich eine Maske bei sich. Neben den Richtern sind auch alle anderen Beschäftigten ermächtigt, bei direktem Kontakt mit Verfahrensbeteiligten und Besuchern von diesen das Tragen einer Maske zu verlangen.   



Bitte beachten:

  • Das für den Bezirk des Amtsgerichts Kenzingen zuständige Nachlassgericht befindet sich beim Amtsgericht Emmendingen.
  • Das für den Bezirk des Amtsgerichts Kenzingen zuständige Familiengericht befindet sich ebenfalls beim Amtsgericht Emmendingen.
  • Das Notariat Kenzingen wurde zum 31.12.2017 aufgelöst. Bitte wenden Sie sich bei Neuanfragen an einen freien Notar Ihrer Wahl. In Kenzingen ist derzeit kein Notar ansässig. 
  • Die Urkunden des ehemaligen Notariats Kenzingen werden beim hiesigen Amtsgericht verwahrt. Abschriften sind unter Nennung des Grundes schriftlich anzufordern.       



Bereitschaftsdienst:

Das Amtsgericht Freiburg nimmt den Bereitschaftsdienst für den gesamten Bezirk des Landgerichts Freiburg im Breisgau wahr.

Der Bereitschaftsdienst ist außerhalb der Dienstzeit eingerichtet für Angelegenheiten, die so eilig sind, dass nicht abgewartet werden kann, bis das Amtsgericht wieder regulär Dienst hat. Der Bereitschaftsdienst besteht an arbeitsfreien Tagen von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr, an allen übrigen Tagen vom 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr und von 16.30 Uhr bis 22:00 Uhr (freitags schon ab 14:00 Uhr) bis 22:00 Uhr.

Haben Sie ein derart dringendes Anliegen, wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststellen. Diese vermitteln den Kontakt zum Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Freiburg.

Bitte beachten Sie: E-Mails, Faxe und Einwürfe in den Briefkasten des Amtsgerichts außerhalb der Dienstzeiten können erst am nächsten Arbeitstag gelesen und bearbeitet werden.

 

 

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